Teilnahmebedingungen für „Das Rheinkirmes Foto 2013“

Die Teilnahme am Fotowettbewerb „Das Rheinkirmes Foto 2013“ auf Rheinkirmes.com und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Die Teilnahme kann ausschließlich online erfolgen.

Alle Fotos lassen sich bis zum 19.07.2013 bewerten, die Höchstwertung beträgt fünf Sterne. 

§ 1 Fotowettbewerb

Ein Teilnehmer nimmt am Fotowettbewerb teil, indem er eine eMail mit einem Bilder als digitale Bilddatei an die eMail-Adresse fotos@rheinkirmes.com einreicht. Die Teilnahme hat innerhalb der im Fotowettbewerb genannten Frist zu erfolgen. 

Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit insbesondere seiner E-Mail- und/ oder Postadresse selbst verantwortlich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang bei Rheinkirmes.com.

§ 2 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle.

(2) Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andererseits kann ein Ausschluss gemäß § 3 (3) erfolgen.

§ 3 Ausschluss vom Fotowettbewerb

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Rheinkirmes.com das Recht vor, Personen vom Fotowettbewerb auszuschließen.

(2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Ihr Bild muss mindestens 1200 Pixel groß sein und im Format JPG sein. Die Dateigröße darf sechs Megabyte nicht überschreiten.

(2) Die Teilnahme ist ausschließlich per eMail möglich. Anderweitig eingesandte Beiträge sind nicht zugelassen und werden nicht zurückgeschickt.

(3) Jedes übermittelte Bild steht ab Veröffentlichung auf www.Rheinkirmes.com gemäß den Wettbewerbsbedingungen zur Bewertung zur Verfügung. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

§ 5 Urheberrechte

Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der/die Teilnehmerin wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmerin die Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.

§ 6 Rechtseinräumung

(1) Jeder Teilnehmer räumt Rheinkirmes.com sowie den jeweiligen Kooperationspartnern des Wettbewerbs die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Bildern für den Wettbewerb, die Berichterstattung darüber (unabhängig davon in welchen Medien, also u. a. Print, Online und Social Media Portale wie z.B. Facebook), die Öffentlichkeitsarbeit des und für den Wettbewerb(s), Ausstellungsplakate, Einladungen, Ausstellungen, E-Cards sowie ggf. Kataloge und Bücher ein. Darüber hinaus räumt jeder Teilnehmer Rheinkirmes.com sowie den jeweiligen Kooperationspartnern des Wettbewerbs die entsprechenden Rechte ein, das Bild für seine Online Portale und alle weiteren digitalen Produkte,  z.B. als Teaser oder Download für Dritte zu nutzen und bereitzustellen. Bei Personen unter 18 Jahren gilt das Einverständnis des Erziehungsberechtigten.

 

(2) Es besteht keine Prüfungspflicht von Rheinkirmes.com für die Beiträge der Nutzer/Verantwortlichkeit des Nutzers für die von ihm gelieferten Inhalte/Freistellung.

§ 7 Rechtsmittel

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.